In Österreich schlägt ja der sogenannte „Chat- Skandal“, ausgelöst durch abgenommene und ausgelesene Smartphones und veröffentlichte Chats, seit einer gefühlten kleinen Ewigkeit hohe Wellen. Aber nicht nur das; es geht auch in einem U- Ausschuss des Parlaments um dieses Thema und darum, dass  bei den Veröffentlichungen nichts Privates berücksichtigt wurde. Das alles ist eigentlich eine Folge des sogenannten „Ibiza- Skandals“, der zwar Strache als Politiker und auch als Privatperson ruinierte und auch der FPÖ großen Schaden zufügte (was ja auch beabsichtigt war), sonst aber eigentlich nichts Aufsehen erregendes zu bieten hatte. Ja, außer, dass im Zuge der Aufarbeitung Korruptionsvorwürfe gegen ÖVP- Leute und ÖVP- nahe Menschen und Institutionen auftauchten. Belegt wurden diese Vorwürfe in erster Linie durch (veröffentlichte) Chats aus von der Polizei bei Razzien konfiszierten Smartphones vom damaligen ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) – Chef und vom damaligen Kanzler Kurz, aber auch durch Chats von abgenommenen Smartphones anderer Personen. Als Konsequenz musste der ÖBAG- Chef zurücktreten, aber auch Kanzler Kurz trat zurück, genau so wie Finanzminister Blümel und gegen eine Menge anderer Politiker und Ex- Politiker ermittelte die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft). Dass viele Ermittlungen und auch Verfahren mittlerweile nicht nur gegen Strache, sondern auch gegen andere Verdächtige bzw. Beschuldigte eingestellt wurden, wirft ein ganz eigenes Licht auf die Sache. Nachträglich erweckt das irgendwie den Eindruck, dass da das Anpatzen und der Rufmord im Vordergrund standen. Und betroffen war letztendlich nur die ÖVP und ihr politisches Umfeld. Das passierte alles auf Basis konfiszierter und ausgelesener Smartphones und der hemmungslosen Veröffentlichung der Chats, auch eindeutig privater Natur. Wozu die Justizministerin einmal sagte, sie könne das „leider nicht verhindern“. Und vielleicht nicht außer acht zu lassen: Die Justiz bzw. das Justizministerium ist in Händen der Grünen, des Koalitionspartners der ÖVP. (Die Justizministerin Zadic steht übrigens aktuell unter Druck, ist mit massiven Plagiatsvorwürfen zu ihrer Doktorarbeit konfrontiert. Allerdings werden diese Vorwürfe von den meisten Medien schlicht und einfach totgeschwiegen).

  Apropos Smartphones: Handydaten waren also pures Gift für ÖVP- Leute. Und zu Handydaten gab es jetzt einen interessanten Artikel in der „Presse“. Unter dem Titel: „Europarecht begrenzt Zugriff auf Handydaten“ heißt es in der Einleitung, „nicht nur Strafprozessordnung und Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung stehen dem behördlichen Entsperren entgegen, sondern auch ein Urteil des EUGH“. Da kommen Teile der grün angehauchten und auf jeden Fall nicht so besonders unabhängig erscheinenden österreichischen Justiz nicht gerade gut weg. Im „Presse“- Artikel heißt es nämlich: „… haben Schönborn/ Seidl Bedenken geäußert, dass die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen, die bei Beschuldigten eines Strafverfahrens sichergestellt worden sind, weder durch die Strafprozessordnung  (StPO) gedeckt ist noch dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung entspricht, …“ Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich das Auslesen amtlich abgenommener Smartphones an das EU- Recht zu halten hat. Da wird wiederum auf die Datenschutz- Richtlinie für elektronische Kommunikation hingewiesen und ganz besonders auf ein Urteil des EUGH vom 2. März 2021. Außerdem darf der Staatsanwalt in seiner Funktion als Leiter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht selbst über den Zugang zu den Daten entscheiden. Dafür bedarf es der Genehmigung eines Gerichts oder einer unabhängigen Stelle, die ihre Entscheidung zu begründen haben.

  Nicht auszuschließen, dass eine Menge brisanter Klagen auf die österreichische Justiz bzw. Staatsanwaltschaft bzw. Korruptionsstaatsanwaltschaft zukommen.