Was sich seit Wochen in der Ukraine abspielt, ist die Hölle. Die USA und gemeinsam mit ihnen die EU versuchen, mit immer schärferen Sanktionen und Waffenlieferungen ein Ende dieser Hölle herbeizuführen. (Ich hoffe doch nicht, dass dadurch der Krieg vorsätzlich ausgeweitet werden soll.) Im Zuge der Ausweitung und Verschärfung der Sanktionen ist jetzt zu vernehmen, dass USA und EU planen, die im Ausland lebenden Töchter von Putin und eine „Stieftochter“ des russischen Außenministers Lawrow mit Sanktionen zu belegen. Lawrows „Stieftochter“ wurde von Großbritannien schon sanktioniert. Trotz der Gräueltaten in der Ukraine: Die EU betont sehr gerne und sehr oft ihre „Werte“ und dann will sie Sippenhaftung betreiben? Das ist trotz Allem das Letzte. Diese Form der Kollektivhaftung, der Familienhaftung, gab es im altdeutschen Reich und im Nationalsozialismus. Und jetzt gibt sich die „Wertegemeinschaft“ dafür her? Das ist das Allerletzte. Auf Wikipedia kann man zu Sippenhaftung in Hinblick auf Deutschland lesen: „In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wäre eine Sippenhaftung nicht mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar. Auch die zivilrechtliche Verschuldenshaftung setzt eine persönliche Verwerfbarkeit voraus …“ Das wird in anderen Staaten nicht viel anders sein, aber bei der „Werte- Union“ gelten eigene Regeln.

  Bezüglich Sanktionen kann man lesen: „Die UN besitzen auf internationaler Ebene das formale Monopol auf legitime Gewaltanwendung und andere Zwangsmaßnahmen. Art. 41 der UN- Charta sieht vor, dass der UN- Sicherheitsrat Sanktionen verhängen kann, wenn eine Gefahr für Frieden und Sicherheit in der Welt besteht …“ Prinzipiell können auch einzelne Regierungen Sanktionen verhängen. Es sind in der Regel mächtige Staaten wie die USA, die zu diesem Zwangsmittel greifen … Dass der UN- Sicherheitsrat das formale Monopol für Sanktionen hat, interessieren also weder die USA noch die EU. Der Großteil der weltweit verhängten Sanktionen beruhen demnach nicht auf der Stärke des Rechts, sondern auf dem Recht der Stärke, auf dem Recht des Stärkeren. Erklärend heißt es zur UN- Charta: „… So ist der Sicherheitsrat grundsätzlich dafür zuständig, zu entscheiden, welche konkreten nichtmilitärischen Maßnahmen (Art. 41) durch wen, wann, für wie lange und in welchem Umfang zu ergreifen sind …“ Und in Kap. VII Art. 41 der Charta der Vereinten Nationen heißt es dann: „Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen …“

  Für Sanktionen ist also grundsätzlich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zuständig. Mir ist nichts bekannt, dass der Sicherheitsrat  im Fall Russlands  welche verhängt hätte. Und bei den Sanktionsfeldern und Sanktionsmaßnahmen ist nicht angeführt, dass unbeteiligte Familienmitglieder sanktioniert werden dürfen bzw. sollen; dass also Sippenhaftung angewendet werden soll oder darf.

——————————————————————————————————————–

  Und noch ein paar Zitate:

Ehemaliger US- Präsident Th. Roosevelt: In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auf diese Weise geplant war.

Ehemaliger US- Präsident Barack Obama: Wir müssen Gewalt anwenden, wenn Länder nicht das machen, was wir wollen

Ehemaliger US- Außenminister Henry Kissinger: Amerika hat keine dauerhaften Freunde oder Feinde, nur Interessen.