„Wahleinmischung“. „Wahlbeeinflussung“. Diese beiden Begriffe sorgen für einen Aufschrei in den Medien und auch in der Politik, wenn bei einer Wahl von großer Bedeutung genau das einer ausländischen Macht oder Regierung vorgeworfen wird. Das beste – und auch abschreckendste – Beispiel dafür lieferte der US- Wahlkampf um die Präsidentschaft, aus dem Donald Trump als Sieger hervorging. Schon während des Wahlkampfes und auch nach der Wahl wurde noch öffentlich darüber gestritten, ob Russland die Wahl beeinflusst habe und wenn ja, (was Trumps Gegner ja behaupteten) wie stark dadurch das Wahlergebnis beeinflusst wurde. Und nirgends wurde jemals erklärt, wie diese Wahlbeeinflussung abgelaufen sein soll. Diese angebliche Wahlbeeinflussung musste verurteilt werden, waren die (behaupteten) Übeltäter doch die Russen.
In anderen Fällen wird das völlig gegensätzlich gesehen. Da holt man sich gerne prominente Politiker aus dem Ausland, um Wahlveranstaltungen aufzuwerten. Da treten z. B. deutsche Spitzenpolitiker bei österreichischen Wahlveranstaltungen auf oder auch umgekehrt. Und alle finden das gut oder zumindest akzeptabel und keinesfalls als verbotene Wahleinmischung. Sonderbar. Genau das ist jetzt im Vorfeld der französischen Präsidentschaftswahl am 24. 4. wieder passiert. (Ich schreibe das am 23. 4. spät abends.) Bei dieser Wahl geht es ja nicht darum, dass verschieden „gefärbte“ Kandidaten mit mehr oder weniger gleichen Zielen in den Präsidentenpalast einziehen wollen. Dieses Mal geht es in Frankreich um eine Richtungsentscheidung. Der amtierende Präsident Macron ist EU- Befürworter ohne Wenn und Aber, ist Ukraine- Fan und Waffenlieferant (und Franzosen kämpfen verdeckt in der Ukraine) NATO- Anhänger und Transatlantiker. Und seine Gegnerin Le Pen ist EU- Kritikerin, möchte den Krieg beenden und steht auch der NATO kritisch gegenüber. Und knapp vor dieser Wahl haben sich die Regierungschefs von Deutschland, Spanien und Portugal zusammengetan und in einem Zeitungsartikel, der in Frankreich und in Spanien veröffentlicht wurde, Macron zu ihrem Kandidaten erklärt, zu seiner Wahl aufgerufen und vor einem Wahlsieg Le Pens gewarnt.
Das ist natürlich keine zu verurteilende Wahleinmischung aus dem Ausland. Damit soll ja nur dem Guten zum Sieg verholfen werden. Das kann nicht nur zulässig sein, das ist doch fast eine Verpflichtung. Es wäre allerdings zu verurteilen, würden ausländische Politiker Le Pen öffentlich unterstützen.