Am 1. Mai konnte man die Schlagzeile lesen: „Krimi um Sanktionen: Jagd nach dem verborgenen Russen- Schatz“. (Könnte auch der Titel eines „Indiana Jones“- Films sein). Im Artikel wurde man dann darüber informiert, dass in Österreich die „DSN“, die „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“, die Nachfolgerin des erfolgreich zerschlagenen BVT, und die Nationalbank sehr erfolgreich dabei sind, Vermögenswerte russischer Staatsbürger aufzuspüren und zu beschlagnahmen. Dann ist da auch noch die Rede von einer SOKO Oligarchen. Und natürlich ist das Bundeskriminalamt und sind einige Ministerien auch noch in die Treibjagd nach dem Eigentum reicher Russen eingebunden. Die Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen. Mehr als 300 Millionen Euro an Vermögenswerten wurden schon aufgespürt, heißt es. Das ist die Situation in Österreich, in anderen EU- Ländern ist es ähnlich.
Dazu gehen mir einige Dinge durch den Kopf. Anfangs war von „Einfrieren“ der Vermögenswerte die Rede. Jetzt wird nicht mehr herumgeredet, jetzt wird von „Beschlagnahme“ gesprochen. Diese Beschlagnahmen werden von Österreich (und anderen Staaten) auf Grund von Sanktionen gegen Russland durchgeführt. Von Sanktionen der EU und nicht der UNO und offensichtlich auch von keinem internationalen Gerichtshof, dessen Zuständigkeit nicht angezweifelt werden könnte. Die rechtliche Grundlage für Beschlagnahmen könnte somit auf wackeligen Beinen stehen. Die betroffenen russischen Staatsbürger (eventuell auch russisch- österreichische Doppelstaatsbürger?) haben sich laut österreichischem Recht hierzulande keiner Straftat schuldig gemacht, die eine Beschlagnahme rechtfertigen würde. (Wie in Mafia- Filmen: „Das ist nicht persönlich. Nur geschäftlich“. Oder eben politisch). Und was passiert bei uns mit den beschlagnahmten Vermögenswerten? In den USA beispielsweise wird gar nicht daran gedacht, den Ex- Eigentümern etwas zurückzugeben. Die wollen beschlagnahmtes Vermögen der Ukraine zukommen lassen. Dazu dürften somit auch die etwa 300 Milliarden Dollar an beschlagnahmten russischen Währungsreserven gehören. Und die EU- Kommission, so heißt es, prüft ähnliche Pläne.
Die sogenannten Oligarchen werden also nicht wegen irgendwelcher Straftaten sanktioniert und enteignet, sondern deswegen, weil sie dem Bekanntenkreis Putins zugerechnet werden. Sanktioniert von der EU und nicht von der UNO oder einem internationalen Gerichtshof. Es scheint, es handelt sich hier um das Recht der Stärke und nicht um die Stärke des Rechts. Man könnte es auch das Recht des Stärkeren oder Faustrecht nennen. Oder, da es sich ja eindeutig um den Bezug zu Putin handelt, um Sippenhaftung. Welche von den Nazis des Dritten Reiches praktiziert wurde. Kein gutes Vorbild. Wo doch der Kampf gegen Nazis Priorität haben soll. In der EU, aber nicht in der Ukraine.
Zu: Sicherstellung und Beschlagnahme: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/5/Seite.2460404.html