In  Österreich war vorige Woche der Eintragungszeitraum für zwei Volksbegehren. Das eine mit der Kurzbezeichnung „Keine Impfpflicht“, das andere mit der Kurzbezeichnung „Rücktritt Bundesregierung“. Ersteres hat(te) folgenden Wortlaut: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen und/ oder Menschen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und/ oder im Privatbereich zu diskriminieren. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollen in diesem
Gesetz unter Strafe gestellt werden.“

  Wenn man das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung hat, dann müsste ja eine generelle Impfpflicht schon ein Rechtsbruch der Regierung gegen die Menschen in Österreich sein. Ein Rechtsbruch gegen ein elementares Recht der Menschen, das eigentlich einklagbar sein müsste. Aber wie auch immer; ab 100.000 gültigen Unterschriften muss ein Volksbegehren vom Nationalrat behandelt werden und dieses Volksbegehren wurde von 242.169 Menschen unterzeichnet. Aber ein Volksbegehren ist keine Volksabstimmung und aus Erfahrung wissen die Österreicher, dass sie sich von einer Behandlung im Nationalrat nicht besonders viel erwarten dürfen. Der Nationalrat ist nicht verpflichtet, das geforderte Gesetz zu beschließen und es wäre eine große Überraschung, würde er es tun. Es ist ja bekannt, dass das „Stimmvieh“ (ja, diese Bezeichnung für Wähler war in Medien schon zu lesen) sehr vergesslich ist und die Alternative zu den Regierungsparteien bzw. zu den Parteien, die die Impfpflicht durchdrückten, ist nicht berauschend bzw. ist keine Alternative.

  Das zweite Volksbegehren, nämlich „Rücktritt Bundesregierung“, hat(te) folgenden Wortlaut: „Der Nationalrat möge ehestmöglich … seine Auflösung beschließen. Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der gesamten Bundesregierung und der Ernennung einer Expertenregierung bis zur Durchführung von Neuwahlen freigemacht werden“.

   Die Idee war sicher gut gemeint. Allerdings dürften der Großteil der potentiellen Unterzeichner die Chancen auf einen freiwilligen Rücktritt der Regierung nicht besonders hoch eingeschätzt haben; nur 172.713 Unterschriften gab es für dieses Volksbegehren. Das ist aber weit über der Hürde der gesetzlich geforderten 100.000 Unterschriften und somit ergibt sich jetzt eine wohl einzigartige Situation: Der „Souverän“, also der Wähler, fordert die Bundesregierung – weil sie ihn, den „Souverän“, diskriminiert und kriminalisiert und unrechtmäßig und gegen seinen Willen behandelt hat – in Form eines Volksbegehrens dazu auf, sich schnellstens aufzulösen und zurück zu treten. Diese Peinlichkeit wird der Nationalrat so lange wie irgendwie möglich hinausschieben und es ist natürlich auch noch kein Zeitpunkt bekannt, wann es so weit sein wird. Sollte es aber irgendwann – vielleicht sogar heuer noch – so weit sein, dann wäre diese Nationalrats- Diskussion eine Live- TV- Übertragung wert. Das müsste doch Kabarett vom Feinsten werden. Und eine Premiere obendrein. Allerdings; das Gesetz zur Selbstauflösung der Regierung wird – darauf kann man jetzt schon wetten – nicht beschlossen. Zu gerne sitzen die werten Damen und Herren am gefüllten Futtertrog. Am Futtertrog, der vom gedemütigten „Souverän“, der eigentlich der Chef der Regierung ist, prall gefüllt wird. Ob er das will oder nicht.

  Ja, und die generelle Impfpflicht wurde von der Regierung vor ein paar Tagen aufgehoben. Bevor die Höchstrichter es möglicherweise als nicht verfassungskonform gekippt hätten. Und weil es nicht den erhofften Erfolg brachte; es ließen sich weniger Leute impfen als ohne Impfpflicht.

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