Wie oft hat man doch bis Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre im Westen den Kopf geschüttelt und nachsichtig gelächelt oder auch seiner Meinung freien Lauf gelassen, wenn von den 5- Jahres- Plänen und der Planwirtschaft des Ostblocks im Allgemeinen die Rede war. Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks verschwanden auch – bis auf einige über den Globus verstreute Länder – die Planwirtschaften und man hörte in unseren Breiten nichts mehr davon; bis jetzt. Jetzt ist nämlich nicht auszuschließen, dass es zu einer Auferstehung des einst für den Ostblock typischen Wirtschaftsmodells kommen könnte – der Planwirtschaft eben. Allerdings unter anderem Namen und auch nicht auf dem Territorium des ehemaligen Ostblocks , sondern – und jetzt bitte festhalten – in der EU. „Produktionsvorgaben für Unternehmen“ soll das dann genannt werden. Aus einem EU- Dokument geht hervor, dass die Kommission in einem Krisenfall wie z. B. einer Pandemie oder einem Krieg (oder den Folgen von Sanktionen) von Unternehmen verlangen könnte, dass bestimmte krisenrelevante Waren bevorzugt hergestellt werden müssten. Das heißt, die EU- Kommission will sich dazu ermächtigen, unter bestimmten Voraussetzungen den Unternehmen Produktionsvorgaben machen zu können. Und was diese Voraussetzungen für diese Produktionsvorgaben sind, bestimmt natürlich die EU- Kommission. Geplant ist anscheinend, dass die Unternehmen der geforderten Produktion auf freiwilliger Basis nachkommen sollen. Werden die „Empfehlungen“ nicht akzeptiert, sollen die Unternehmen mit Geldstrafen belegt und zusätzlich zur Produktion verpflichtet werden können. Es sollen aber auch EU- Staaten dem Gesetzesentwurf nach dazu gezwungen werden können, Reserven von wichtigen Gütern von strategischer Bedeutung anzulegen. Diese Güter sind (noch) nicht definiert. Es heißt nur, Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung seien solche, die „nicht diversifizierbar und nicht austauschbar sind und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft unerlässlich sind“. Das Ganze soll in drei Schritten ablaufen: Notfallplanung, Wachsamkeitsmodus und Notfallmodus. Und die Zwangsmaßnahmen sollten erst im Notfallmodus greifen. Wenn man diesen Plan, diesen Gesetzesentwurf – der etwa Mitte September präsentiert werden soll – auf die jetzige Situation umlegt: Staaten werden gezwungen, sich an Sanktionen zu beteiligen und sie mitzutragen. Und dann sollen sie dazu gezwungen werden, strategische Reserven von z. B. Erdgas anzulegen. Welches zu dem Zeitpunkt entweder nur mehr zu astronomischen Preisen oder gar nicht mehr erhältlich ist.
Die Planwirtschaft hat früher nicht funktioniert und das neue, geplante Modell der Planwirtschaft, die erzwungenen Produktionsvorgaben, werden in der geplanten Form auch nicht funktionieren. Die EU- Kommission kann aber die Schuld für das Versagen auf Andere abwälzen.