In letzter Zeit wird von unseren Politikern – bedingt durch die aktuelle Situation bei der Migration – mit (fast glaubwürdig) vor Schreck geweiteten Augen zunehmend der Ausspruch getätigt: „2015 darf sich nicht wiederholen“. Wie wir wissen, gab es im Jahr 2015 in Österreich laut „statista.com“ 88.340 Asylanträge. Und heuer gab es bis Ende Juli schon fast 42.000 Anträge; ohne ukrainische Kriegsflüchtlinge allerdings. Es ist also nicht auszuschließen, dass bis Jahresende der Rekord von 2015 zu wackeln beginnt. Aber sollten es „nur“ 88.000 Anträge werden, wäre das zwar eine Katastrophe, aber die Politiker hätten Wort gehalten – es wäre keine Wiederholung von 2015. Beschwörend wird immer wieder von der Politik vorgebracht, was ja eh alles gemacht wird, um die illegale Zuwanderung einzudämmen. Es werden z. B. zusätzlich 20 österreichische Polizisten an die serbisch- ungarische Grenze geschickt; zur Unterstützung der dortigen Grenzschützer. Nur; die 20 Österreicher, aufgeteilt auf 4 Schichten, werden das Kraut wohl auch nicht fett machen. Dafür herrschen speziell im Burgenland, an der Grenze zu Ungarn, Chaos und Gewalt. Im Schnitt weit über 100 illegale Grenzübertritte pro Tag und es gab auch schon Schießereien zwischen Schleppern und österreichischen Grenzbeamten und schwere Verkehrsunfälle, so wie jetzt wieder im burgenländischen Mönchhof. In solchen Fällen werden von den österreichischen Politikern die sattsam bekannten Litaneien vorgebetet von den kriminellen, skrupellosen Schleppern, denen unbedingt Einhalt geboten werden muss. Und natürlich wird nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass es ganz dringend einer EU- weiten Regelung bezüglich illegaler Zuwanderung in die EU bedarf; Brüssel ist gefordert, heißt es.
Ein schlauer Kopf sagte einmal, wenn die nationale Politik ein Problem nicht lösen will, dann redet sie sich auf Brüssel aus. Im Fall der illegalen Zuwanderung nach Österreich scheint es jedenfalls so zu sein. Österreich ist anscheinend nicht gewillt, die „Grüne Grenze“ zu kontrollieren und Illegale nach dem Dubliner Abkommen zurückzuweisen. Aber dieses Abkommen wird ja großzügig nicht angewendet. Von Deutschland werden allerdings illegale Migranten nach Österreich zurückgeschickt. Deutschland hat nämlich den Artikel 16 a im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel 16 a sagt in Abs. (1) einmal grundsätzlich: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Klipp und klar: „Politisch Verfolgte“. Also hätten Wirtschaftsflüchtlinge eigentlich keinen Anspruch auf Asyl.
In Abs.(2) geht es dann schon ins Detail. Da heißt es nämlich: „Auf Abs (1) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist …“ Also: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, hat laut Art. 16 a in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Die österreichische Regierung ist aber nicht willens, ein vergleichbares Gesetz zu beschließen. Die österreichische Regierung setzt lieber brav und gehorsam Flüchtlingspakt und Migrationspakt um und versucht der Bevölkerung einzureden, sie würde alles menschenmögliche unternehmen, die illegale Migration nach Österreich zu stoppen.