Als Folge des Maidan- Putsches 2014 in der Ukraine, bei dem der rechtmäßige Präsident Janukowitsch weggeputscht wurde und flüchten musste, wurde im Osten der Ukraine Anfang April 2014 die Volksrepublik Donezk und Ende April 2014 die Volksrepublik Lugansk ausgerufen. Die Volksrepubliken werden aber international nicht anerkannt. Im Mai 2014 wurde in beiden großteils von Russen bewohnten Volksrepubliken ein Referendum abgehalten; die Bewohner stimmten mit überwältigender Mehrheit für eine Loslösung von der Ukraine. Es gab seither Krieg zwischen ukrainischen Truppen und den Truppen der Volksrepubliken. In den beiden Volksrepubliken sollen dabei mehr als 14.000 Zivilisten getötet worden sein und die Schäden an ziviler Infrastruktur sollen enorm sein. Dieser acht Jahre dauernde, aber im Westen totgeschwiegene Krieg war einer der Gründe für den Einmarsch der Russen in der Ukraine im Februar.

  Jetzt wurden in den ehemaligen ukrainischen Gebieten Saporischje, der VR Lugansk, der VR Donezk und Cherson Volksbefragungen über einen Anschluss an Russland abgehalten. Es wurde mehrheitlich für eine Aufnahme in die Russische Föderation gestimmt. Vertreter der vier Gebiete beantragten dann offiziell diese Aufnahme. Das russische Parlament, die Duma, hatte diese Anträge zu behandeln und stimmte, wie nicht anders erwartet wurde, dafür. Jetzt wurden die Feierlichkeiten zur Eingliederung der vier Gebiete ganz überraschend vom erwarteten Termin 4. Oktober vorverlegt auf den 30. September. Im Westen wird die Eingliederung als „illegale Annexion“ bezeichnet, die nicht akzeptiert werden kann. Vorher wurden ja schon die Abstimmungen als illegal bezeichnet und es wurde auch erklärt, dass unter Druck, teilweise mit der Waffe von Soldaten am Kopf, abgestimmt wurde. Und beides, Abstimmung wie Annexion, wird als völkerrechtswidrige Maßnahme und eine Farce bezeichnet und die Annexion sei „ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine“. Das offiziell neutrale Österreich tut sich wieder besonders hervor. Das Außenministerium verurteilte die „Scheinreferenden“ „auf das Schärfste“ und erkenne die Annexion ukrainischer Gebiete „selbstverständlich“ nicht an. Aber der Westen soll nicht verdrängen: Russland betrachtet künftige Angriffe auf annektierte Gebiete als Angriffe auf Russland.

  Die Ausrufung der beiden Volksrepubliken, das Referendum über eine Trennung von der Ukraine und einen Anschluss an Russland kann man als Handlung im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker sehen. Das ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Dazu heißt es auf Wikipedia: „… Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation beziehungsweise einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen“.

  Und zum Begriff „Volk“ heißt es: „Mit dem Wort „Volk“ werden allgemein (große) Gruppen von Menschen bezeichnet, die durch kulturelle Gemeinsamkeiten, reale oder fiktive gemeinsame Abstammung oder einen politischen oder rechtlich organisierten Personenverband zu einer unterscheidbaren Einheit zusammengefasst sind. Eine verbindliche Definition gibt es nicht“.

  Abstimmung und Anschluss an Russland werden vom Westen nicht anerkannt und das Selbstbestimmungsrecht zählt sowieso nicht. Basta.