Im Ukraine- Krieg ist unbestätigten Gerüchten zufolge die NATO nicht nur indirekt – durch Waffenlieferungen und Ausbildung von Soldaten – involviert, sondern allem Anschein nach bzw. laut unbestätigten Behauptungen zufolge auch längst direkt. Es sollen z. B. bei einer für unmöglich gehaltenen Bunkersprengung mittels zweier russischer Hyperschallraketen unter den vielen Toten auch hohe Militärs aus NATO- Staaten gewesen sein; so war es zu hören. Und es sollen technisch anspruchsvolle westliche Waffensysteme angeblich von NATO- Soldaten bedient werden; eventuell als „Söldner“. Und da ja westliche Politiker schon öfters von einem eventuell notwendig werdenden direkten Einsatz von NATO- Soldaten in der Ukraine sprachen, sogar damit liebäugeln, hier „Artikel 5 und 6 der Gründungsurkunde“ des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO).

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Artikel 5

Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Artikel 6 ¹

Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff

  • auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;  
  • auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden

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  •   Ein direktes und offenes Eingreifen der NATO im Ukraine- Krieg hätte somit absolut nichts mit der sogenannten „Beistandsverpflichtung“ zu tun, von der in Artikel 5 und 6 die Rede ist, da die Ukraine kein NATO- Mitglied ist. Ein solches Eingreifen wäre dann ein eindeutiger Kriegsbeginn gegen Russland und würde den Begriff „Verteidigungsbündnis“ als schlechten Scherz darstellen. Außer – und da gibt es tatsächlich was. Schon 2021 erklärte der NATO- „General“ Stoltenberg, warum Artikel 5 der Statuten abgeändert werden muss. Er meinte damals, die NATO soll selber darüber entscheiden, wann sie mit Waffen angreifen darf, auch wenn kein bewaffneter Angriff auf ein Mitglied des Bündnisses erfolgt. Wenn beispielsweise Cyberattacken gegen ein Mitglied erfolgen oder Desinformation betrieben oder hybrider Krieg geführt wird. Offiziell ist nichts bekannt, dass Artikel 5 schon dahingehend abgeändert worden wäre. Dass sich die NATO somit von einem sogenannten Verteidigungsbündnis in ein Angriffsbündnis gewandelt hätte, aber wer weiß. Schließlich betonte Stoltenberg damals auch, dass die NATO nicht nur ein militärisches Bündnis ist, sondern auch ein politisches. So gesehen, wären fast alle EU- Staaten nicht nur Mitglied des politischen Bündnisses EU, sondern auch Mitglied eines politischen Bündnisses namens NATO. Eigentlich ein Fall für Rechtswissenschaftler.
  •   Die NATO will sich also selbst einen Freibrief ausstellen, um nach eigenem Ermessen und nach Belieben Angriffskriege starten zu können. Beispielsweise, um irgendwo auf der Welt US- Interessen zu vertreten oder politische Entscheidungen weltweit im Interesse des Westens zu „korrigieren“ oder militärisch herbeizuführen. An Rechtfertigungen dafür würde es nicht mangeln. Man könnte somit sagen, dass damit weltweit das Recht des Stärkeren der Maßstab werden würde. Die Auferstehung des Faustrechtes.
  •   Man könnte jetzt ketzerisch behaupten, Russlands Putin hätte sich Stoltenbergs Erläuterungen von 2021 ganz genau angehört und zu Herzen genommen – und in der Ukraine selbst danach gehandelt. Er hätte die Minsker Abkommen als Desinformation betrachtet – es wurde mittlerweile mehrfach von Politikern, z. B. Angela Merkel , zugegeben, dass von westlicher Seite und von der Ukraine nie daran gedacht wurde, diese Abkommen einzuhalten – und die Friedensverhandlungen mit der Ukraine wegen des ukrainischen Krieges gegen die abtrünnigen (russischen) Regionen Luhansk (Lugansk) und Donezk als hybriden Krieg betrachtet und deswegen den Krieg gegen die Ukraine begonnen. Er hätte also das gemacht, was die NATO allem Anschein nach in Zukunft zu machen gedenkt. Der Unterschied ist: Russland wird für diesen Angriff vom Westen verurteilt, geächtet und massivst sanktioniert und  bei der NATO würde es im Westen heißen, dass so etwas gerechtfertigt und notwendig wäre.