Die EU- Kommission hat vor einigen Monaten wieder einige Insekten als „neuartige Lebensmittel“ („Novel Food“) zugelassen. Das geschah, ohne sich vorher genau anzuschauen, was diese „Lebensmittel“ beim Menschen nach dem Verzehr bewirken können. (Das ist somit vergleichbar mit der Geschichte der Corona- „Impfstoffe“. Die bekamen von der EU- Gesundheitsbehörde eine „vorläufige Zulassung“ bzw. eine „Notfallzulassung“, ohne dass eventuelle Folgewirkungen bekannt waren bzw. ohne dass man diese der Öffentlichkeit bekannt machte. Es wird also nicht aus Fehlern gelernt, sondern sie werden wiederholt. Vielleicht ist das auch so geplant.) Zur Erinnerung: Zugelassen als „neuartige Lebensmittel“ wurden ja schon die Hausgrille im März 22 und im Jänner 23 die Larve des Getreideschimmelkäfers („Buffalowurm“), der Gelbe Mehlwurm, die Europäische Wanderheuschrecke und die Hausgrille. Diese niedlichen Tierchen dürfen einer Unzahl an Lebensmitteln wie z. B. Brot, Teigwaren, Suppen, Fleischersatzprodukten usw. beigemischt werden.

  Bewirken können diese „neuartigen Lebensmittel“ beispielsweise allergische Reaktionen. Bis jetzt ist nämlich völlig ungeklärt, welche allergischen Reaktionen durch den Verzehr dieser Insekten beim Menschen auftreten können. Der Konsument ist sozusagen wieder einmal ungefragter Teilnehmer eines Versuchsprogramms bzw. einer Studie, aber das kennen wir ja schon von den Corona- „Impfstoffen“. Wegen der ungeklärten Fragen rund um die als „neuartige Lebensmittel“ zugelassenen Insekten wurde eine bis jetzt eher unbekannte Petition mit der Forderung gestartet: „Insekten und Ungeziefer in Lebensmitteln müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden“. Auf diese Petition – die noch läuft, noch Unterschriften gesammelt werden – hat die EU- Kommission überraschend und ungewöhnlich schnell reagiert und schriftlich geantwortet. In einer Stellungnahme der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird eingestanden, dass die Frage der Allergenität von Insekten in Lebensmitteln „noch nicht abschließend geklärt ist“. Die EU- Kommission bzw. die zuständige Generaldirektion beschäftigen sich aber mit der „Optimierung der Ernährungsumstellung“. Wie bitte? „Optimierung der Ernährungsumstellung“?Das horcht sich gar nicht gut an, das klingt verdächtig nach Zwangsmaßnahmen wie Verbot oder Kontingentierung von Fleischkonsum und ähnliches. Wer von uns Wählern und Konsumenten hat den EU- Abgeordneten und den Brüsseler Autokraten das Recht erteilt, unsere Ernährung umzustellen bzw. diese (Zwangs-) Umstellung zu optimieren?

  Zu einigen Insekten kann man auf „verbraucherzentrale.de“ unter dem Punkt: „Rechtlicher Hintergrund“ lesen: „Nach der Novel- Food- Verordnung gelten ganze Insekten, Insektenteile und aus Insekten gewonnene Inhaltsstoffe in der Europäischen Union als Novel Food (neuartige Lebensmittel). Diese benötigen eine spezielle Zulassung, bevor sie in der EU zum Verkauf angeboten werden dürfen“. Das ist bezüglich Zulassung soweit auch klar. Das trifft für den nächsten Absatz aber nicht mehr zu. Da heißt es nämlich: „Für die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larve der schwarzen Soldatenfliege steht eine Zulassung noch aus. Für sie gilt weiterhin eine Übergangsregelung. Demnach dürfen sie weiterhin verkauft werden, bis über die Zulassung endgültig entschieden ist“. Dieses Viehzeug darf also weiterhin verkauft und somit konsumiert werden, obwohl es keine Zulassung dafür gibt!

  Diese Insekten, von vielen Menschen als Ungeziefer gesehen, werden nicht nur von der EU- Kommission, sondern beispielsweise auch von der deutschen Verbraucherzentrale beworben. Als vielversprechende Innovation im Lebensmittelsektor. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sie eine exzellente Quelle von Omega- 3- Fettsäuren, B- Vitaminen und wichtigen Mineralstoffen sind und ähnlich viel Protein wie Fleisch von Schwein, Rind oder Pute haben. Und es wird selbstverständlich darauf hingewiesen, dass diese essbaren Maden und Insekten klimafreundlicher sind und weniger Treibhausgas- Emissionen verursachen wie Rinder oder Schweine. Weniger darauf hingewiesen wird auf weitere denkbare und nicht auszuschließende Risiken wie z. B. die Übertragung von Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können. Es ist auch noch nichts bekannt über den Einsatz von Antibiotika, Hormonen und anderen chemischen Stoffen bei der Zucht dieser Tiere und auch nicht, wie die sich durch den Verzehr beim Menschen auswirken können. Und wer allergisch auf Krebs-, Weichtiere und Hausstaubmilben reagiert, sollte keinesfalls Insekten und Ungeziefer verzehren.

  Auf einen nicht zu unterschätzenden Punkt bei Speise- Insekten wies die deutsche Forschungsgemeinschaft schon 2018 hin; sie schrieb: „Ein weiteres Problem kann eine mögliche mikrobielle Belastung von Insekten sein. Bei der Zubereitung ganzer Insekten wird, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, der Darm nicht entfernt. Daher wird die Darmflora mitverarbeitet, die natürlicherweise auch potentiell humanpathogene Keime und Lebensmittelverderber umfassen kann …“ Die Darmflora dieser Tiere kann also möglicherweise Keime enthalten, die zu einer ernsten Gefahr für den Konsumenten werden können.

  Insekten und genießbares Ungeziefer ist also die Zukunft am Lebensmittelsektor in der EU, wird uns eingetrichtert. Wie wäre es, wenn man in den Restaurants im EU- Elfenbeinturm in Brüssel, Straßburg oder sonstwo nur mehr Gerichte mit untergemischten Insekten (ist auch bei veganen Gerichten zulässig)  anbieten würde? Man könnte sehen, wie groß die Begeisterung über die neue Bereicherung des Speiseplans und die Optimierung der Ernährungsumstellung wäre. Und dann könnten dort auch die Forschungsprojekte wie geplant bis 2026 bis zu einer endgültigen Entscheidung über einige Insektenarten durchgeführt werden.

   Hier geht´s zur Petition (und einem Artikel):

  Und hier ist die Stellungnahme der EU- Kommission: https://www.patriotpetition.org/wp-content/uploads/2023/03/Reply-to-a-petition_ref-insect-DE.pdf