Dass die Sanktionen, die der Westen gegen nicht willfährige Staaten zu verhängen pflegt, keine ganz saubere Sache sind, ist eigentlich schon lange und für viele Menschen ein offenes Geheimnis. Es hat halt nie wer was gesagt und erst recht nichts dagegen unternommen – zumindest in der westlichen Einflusssphäre – sondern im Gegenteil mitgespielt. Waren die Verhänger von westlichen Sanktionen doch die mächtigen USA und auch die EU. Wobei die EU meist als verlängerter Arm der USA aktiv wurde.
Jetzt hat sich aber Aufsehen erregendes getan bezüglich der vom Westen verhängten Sanktionen, obwohl sich trotzdem nicht viel ändern wird. Anfang April haben die sogenannten Blockfreien Staaten – das ist ein Bündnis von 120 Mitgliedern aus fast allen Regionen der Erde, in Europa gehört nur Weißrussland dazu – eine Resolution in den Menschenrechtsrat eingebracht. Der Titel der Resolution war: „Die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrung der Menschenrechte“. Darin wurden alle Staaten aufgefordert, „keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, durchzuführen oder einzuhalten, da diese gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen“.
Die Abstimmung über die Resolution fiel unter den 47 Mitgliedern des UN- Menschenrechtsrates – darunter 8 EU- Staaten – eindeutig aus. 13 Staaten sprachen sich dagegen aus, darunter die 8 EU- Staaten. Diese 8 Staaten sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Rumänien und Tschechien. Mexiko enthielt sich der Stimme und die restlichen 33 Staaten stimmten für die Resolution. Das Ergebnis war somit eine Ohrfeige für den Westen, weil die Sanktionen des Westens verurteilt wurden. In der Resolution heißt es nämlich: „(Wir) verurteilen aufs Schärfste die fortgesetzte einseitige Anwendung und Durchsetzung solcher Maßnahmen durch bestimmte Mächte als Druckmittel, einschließlich politischen und wirtschaftlichen Drucks, gegen jedes Land, insbesondere gegen die am wenigsten entwickelten Länder und die Entwicklungsländer, mit dem Ziel, diese Länder daran zu hindern, ihr Recht auszuüben, aus freien Stücken über ihr eigenes politisches, wirtschaftliches und soziales System zu entscheiden“.
Darum war diese Resolution eine Ohrfeige für den Westen. Denn die Verhängung von Sanktionen ist laut UN- Charta nur dann erlaubt, wenn sie vom UN- Sicherheitsrat beschlossen werden. Und die Grundlage des Völkerrechts ist diese UN- Charta. Alle anderen einseitig verhängten Sanktionen sind somit ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Das ist Tatsache, obwohl das einige Staaten sehr wenig interessiert. Für die gilt nur das Recht der Stärke, ihrer Stärke. Die berufen sich nur dann auf das Völkerrecht, wenn es zu ihrem Vorteil ist, und bedienen sich dann nach Möglichkeit des UN- Sicherheitsrates. Die jetzt vom UN- Menschenrechtsrat angenommene Resolution wird erstaunlicherweise – oder eigentlich nicht – in westlichen Medien nicht erwähnt. Über solche Meldungen informieren Medien außerhalb Europas oder sogenannte alternative Medien. So etwas wird hierzulande totgeschwiegen, weil ja die EU gar nicht daran denkt, die völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Russland – sie wurden vom UN- Sicherheitsrat nicht genehmigt – aufzuheben. Im Gegenteil; es werden weitere Verschärfungen diskutiert. Aber westliche Politiker reden im Ausland gerne von Rechtsstaatlichkeit und Werten und Völkerrecht und Fairness usw. Ein besonders „leuchtendes Beispiel“ dafür ist die deutsche Außenministerin Baerbock. Zu ihrem Standardvokabular gehören Wertesystem, Rechtsstaatlichkeit, regelbasierte Ordnung, Völkerrecht. Sie eckt jedoch bei ihren Auslandsbesuchen gerade immer wieder mit dem Völkerrecht an. Beispielsweise, wenn sie sich in innere Angelegenheiten von Staaten einmischt. Weil diese im politischen oder gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich andere Vorstellungen haben als der Westen.
Die Resolution des Menschenrechtsrates bezüglich der einseitigen Sanktionen des Westens hat gezeigt, dass diese Sanktionen völkerrechtswidrig sind. Es wird sich vermutlich an der weltweiten Situation aber nichts ändern. Diese sanktionen, z. B. gegen Syrien, gegen den Jemen, gegen Russland, gegen Weißrussland und andere Länder werden deswegen nicht aufgehoben werden. Es ist aber schon positiv, wenn über den völkerrechtswidrigen Status dieser Sanktionen gesprochen wird.
Der damalige US- Präsident und Friedensnobelpreisträger Barack Obama sagte einmal: „Wir müssen Gewalt anwenden, wenn Länder nicht das machen, was wir wollen“.