Die Roten in Österreich unter der Chefin Rendi- Wagner haben sich wieder einmal auf die Einführung der Erbschaftssteuer eingeschossen; bei den Regierungsparteien stößt das aber auf wenig Gegenliebe. Dort heißt es u. a., dass diese Werte ja schon versteuert wurden. Das stimmt, aber wie ist das dann z. B. bei der Grunderwerbssteuer? Die wird für dasselbe Stück Grund, auch wenn es sich um den dritten oder zehnten Stock eines Wohnhauses handelt, bei jedem Verkauf und Kauf neuerlich kassiert. Da gibt es keine Einschränkung, wie oft der Staat kassieren darf und niemand fordert, dieses Unrecht abzuschaffen. Die Roten fordern auch eine generelle Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten; wegen der starken Belastung durch die hohen Mieten. Darüber will die Regierung aber nicht einmal diskutieren. Worüber sie spricht, ist aber eine Steuerreform, deren geplanter Umfang jetzt überraschend hoch angesetzt wurde. Eine Steuerreform ist jedenfalls angebracht, denn Österreich liegt bei der Abgabenquote in der EU, in der OECD und weltweit im Spitzenfeld mit 42,4 Prozent laut WKO- Statistik. Wenn ich jetzt, um bei der angeführten Abgabequote zu bleiben, einen Spitzenverdienst von 5.400 Euro brutto nehme, dann ergibt das ohne irgendwelche Freibeträge laut Brutto- Netto- Rechner etwa 3.200 Euro netto, also etwa 41 Prozent oder 2.200 Euro Abzug für Sozialversicherung und Lohnsteuer. Mit dem Nettobetrag ist der Unterhalt zu bestreiten und nach Möglichkeit was zu sparen. Vom – schon versteuerten – Geld sind Miete und Lebensmittel mit 10 Prozent, Kleidung, Baumaterial, Möbel etc. mit 20 Prozent, Treibstoffe mit etwa 50 Prozent, Zigaretten mit zirka 80 Prozent nochmals zu versteuern, das mag auf einen Mittelwert von ungefähr 20 Prozent hinkommen. Vom Nettobetrag von etwa 3.200 Euro kassiert der Staat also nochmals etwa 20 Prozent, also zusätzlich etwa 640 Euro an Mehrwertsteuer vom schon versteuerten Einkommen. Der Staat, das unersättliche Monster, behält sich also etwa 60 Prozent oder auch mehr des Bruttoverdienstes. Und dann sollen Erben für das versteuerte Ersparte, wofür bei den Erträgen nochmals Kapitalertragssteuer von etwa 30 Prozent kassiert wurde, eventuell auch noch Erbschaftssteuer bezahlen? Wann reicht es eigentlich?
Wann reicht es?
10 Donnerstag Jan 2019
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