Die Mordserie an Frauen in Österreich bewegt die Öffentlichkeit, sorgt für schwindendes Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung und zwingt die Politik zum Handeln. Während besonders von Seiten der Frauen aus dem linken Lager die Männer fast generell verurteilt werden und deren Umerziehung sowie eine Sozialisierung gefordert wird, neben gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Frauen, setzt die Regierung eher auf Strafrechtsverschärfungen und das auch mit Blick auf ausländische Täter und Tatverdächtige. Und, ganz interessant, bei einem von Doris Bures eingerufenen „parteiübergreifenden Dialog“ wurde von Experten und Parlamentariern die Verurteilungsquote von 10 Prozent als viel zu niedrig eingestuft. Ob die Richter das wohl mitgekriegt haben? Bei diesem Dialog wurde im Gegensatz zur Ansicht der Regierung der Gewaltanstieg auch nicht mit der Massenmigration von 2015 oder der Migration allgemein in Verbindung gebracht. Unbestreitbare Tatsache ist aber trotzdem, dass von den ausländischen Tätern oder Tatverdächtigen überdurchschnittlich viele aus patriarchalisch geprägten und Frauen unterdrückenden Gesellschaften kommen, die in den islamisch geprägten Herkunftsländern der Flüchtlinge herrschen.
In einer TV- Sendung sprach Innenminister Kickl zum Thema Gewalt an Frauen und sorgte mit seinen Plänen wieder einmal mächtig für Aufregung, legte sich mit dem Innenminister an und sorgte für Empörung beim Bundespräsidenten. Stein des Anstoßes war seine Äußerung bezüglich rechtlicher Hürden bei Abschiebungen, dass das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht und Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention zu hinterfragen seien. Außerdem, so meinte Kickl, müsse man darauf achten, nicht über die eigenen Gesetze zu stolpern. Denn vielfach seien das „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen entstanden“. Damit habe er, so hieß es dann, an den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gerüttelt und sie in Frage gestellt. Kickl wurde vom Justizminister darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Menschenrechtskonvention bewährt habe. Durch diese Äußerungen Kickls sah sich auch der Bundespräsident veranlasst, die Infragestellung der Europäischen MRK zu verurteilen und er schrieb auf Twitter: „Die EMRK steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik“.
Nur; ist es wirklich so abwegig, über bis jetzt aus irgendwelchen Gründen nicht machbare Abschiebungen von ausländischen Gewalttätern nachzudenken? Die strikten Verweigerer von Verschärfungen werden beim nächsten Frauenmord sicher nicht die Verantwortung dafür übernehmen; sie schreien nur. Darf es tatsächlich nicht einmal angedacht werden, dafür notwendige Gesetzesänderungen und Anpassungen vorzunehmen? Andere Länder, darunter die USA, haben schon vorgezeigt, dass man Vereinbarungen etc. nicht unterzeichnen darf oder aussteigen muss, um sich Probleme zu ersparen. Und ich möchte zur momentanen Problematik Tassilo Wallentin zitieren, der sagte: Zur Selbstzerstörung sind wir nicht verpflichtet“. Da werden ihm wohl alle klar Denkenden zustimmen. Und ein mir unbekannter Autor schrieb einmal: „Das Problem mit den Asylanten und Wirtschaftsflüchtlingen ist, dass sie ihre Kultur mitbringen, die bei ihnen zuhause zu den Zuständen geführt hat, vor denen sie geflohen sind“.