Jetzt ist es amtlich: Die österreichische Regierung werkt nach Lust und Laune oder anders gesagt, wie es ihr in den Kram passt oder wie es von Brüssel gewünscht wird; die Meinung des Volkes, des angeblichen Souveräns, geht ihr am A…. vorbei. Im Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es zwar: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, aber Papier ist bekanntlich geduldig und das Volk hat offensichtlich kein Recht, über CETA zu entscheiden. Von der Politik wurde versprochen, dass das Freihandelsabkommen nicht unterzeichnet wird. Versprochen wurde auch eine Volksabstimmung darüber. Die Grünen waren (und sind) gegen das Abkommen, die rote Basis war (und ist) dagegen, die Blauen waren dagegen (die blauen Wähler sind es noch), viele von den schwarz- türkisen Wählern waren (und sind noch) dagegen, alle Landeshauptleute waren dagegen; alle. Umwelt- und Konsumentenschützer waren und sind dagegen, 562.000 Unterzeichner eines Volksbegehrens waren dagegen und sind es heute noch. Der erste, der CETA unterschrieb bzw. in seinem Auftrag unterschreiben hat lassen, war der damalige Kanzler Kern. Zumindest jenen Teil des Abkommens, für den nur die EU zuständig ist und der auch schon vorläufig in Kraft gesetzt wurde. Jener gewesene Kanzler Kern, der sich rühmte, nachträglich wesentliche Verbesserungen des Paktes ausgehandelt zu haben. Dabei hieß es schon lange vorher: „… das Paket wird nicht mehr aufgeschnürt“. Also hat er, wenn überhaupt etwas, nur einen nichtssagenden „Beipackzettel“ nachverhandelt.

Vom Nationalrat wurde CETA am 13. Juni durchgewunken und jetzt war es der Bundesrat, der mehrheitlich zugestimmt hat; mit einfacher Mehrheit und in namentlicher Abstimmung. Dabei gibt es zu den Abstimmungen des Nationalrates und des Bundesrates verfassungsrechtliche Bedenken, die zu klären sind. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob beim Bundesrat statt einfacher Mehrheit nicht eine Zwei- Drittel- Mehrheit nötig gewesen wäre. Möglich wäre auch, dass es sich bei der Sache mit den privaten Schiedsgerichten bzw. mit dem Konzerngerichtsmechanismus ICS um einen verfassungsändernden Staatsvertrag handelt, der so nicht ratifiziert werden darf. Ob ICS überhaupt mit EU- Recht kompatibel ist, ist auch noch nicht geklärt. Da steht das Ergebnis einer Prüfung durch den EUGH noch aus. Das alles konnte unsere Regierung in vorauseilendem Gehorsam nicht klären bzw. nicht abwarten. Auf verfassungsrechtliche Fragen ging die Regierungsvorlage gar nicht ein, obwohl die Abgeordneten auf die Verfassung vereidigt sind und zu prüfen haben bzw. hätten, ob sie eingehalten wird. Aber anscheinend ist nationales Recht schon nachrangig gegenüber den Wünschen aus Brüssel.

Mit den beiden Abstimmungen haben wir es also fast „mit Brief und Siegel“, dass die österreichische Regierung für CETA gestimmt hat. Theoretisch erst fast, denn in letzter Instanz hat der Bundespräsident noch zu unterschreiben. Der sollte, statt in aller Eile die Ratifizierungsurkunde zu unterzeichnen, dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Fragen geklärt werden. Außerdem soll er das Ergebnis der Prüfung durch den EUGH abwarten. Sollte bei diesen Punkten nichts gegen CETA sprechen, wird er ja auf jeden Fall CETA ratifizieren. Das wäre zwar gegen die Einstellung der Grünen, aber er ist ja in erster Linie EU- Fanatiker und erst dann ein Grüner. Deshalb ist es auch unwahrscheinlich, dass Van der Bellen die Ratifizierung verweigert, weil das Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge nicht vom Abkommen ausgenommen wurden. „Von der Altenpflege über das Gesundheitswesen bis hin zum Öffentlichen Verkehr, das alles sind Leistungen der Daseinsvorsorge, die dem Gemeinwohl dienen und jedem zugänglich sein müssen. Mit CETA droht dieser wichtige gesellschaftliche Pfeiler den Profitinteressen von Konzernen geopfert zu werden“, hört man von Greenpeace Österreich. Die Wasserversorgung ist somit auch im Fokus der Konzerne. Aber das alles interessiert anscheinend weder Regierung noch Bundespräsident.

Hat sich die Bevölkerung das verdient?

Bundesratsentscheidung ist Bruch…