Viele Leute werden sich noch gut daran erinnern, als vor mehr als drei Jahren der Ibiza- Skandal Österreich erschütterte und die türkis- blaue Regierung daran zerbrach. Dabei wurden im Fernsehen von den insgesamt angeblich mehr als 7 Stunden illegal aufgenommenen Videomaterials nur drei oder vier Minuten manipulativ zusammengeschnittenen Materials gezeigt; immer und immer wieder. Die Regierung wurde gesprengt, die FPÖ schwer beschädigt, die unfreiwilligen „Hauptdarsteller“ Strache und Gudenus politisch erledigt. Bei den beiden reagierte auch die Justiz sehr schnell. Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung elektronischer Geräte; das volle Programm eben. Strafrechtlich hat sich aber bis jetzt so gut wie nichts getan. Die Vorwürfe von Korruption gingen ins Leere.

  Bald wurde bekannt, dass das Video schon 2017 aufgenommen wurde, aber der Zeitpunkt zur Veröffentlichung vor der NR- Wahl nicht passte, weil damals die SPÖ bzw Christian Kern einen Wahlkampf- Skandal am Hals hatte. Das Video wurde aber verschiedenen Leuten aus Politik und Wirtschaft zum Kauf angeboten und auch im Terminkalender des amtierenden Bundespräsidenten wurde ein bemerkenswerter Eintrag entdeckt. All diese Sachen interessierten die Justiz aber nicht.

  Bei der Produktion des Videos spielte eine falsche Oligarchen- Nichte eine Hauptrolle; sie war der Lockvogel. Obwohl es gestochen scharfe Bilder von ihr gibt, ist diese Dame bis heute auf freiem Fuß und ihre wahre Identität angeblich unbekannt; die Ermittlungen wurden großteils auch längst eingestellt. Eine weitere Hauptperson, ein als Drahtzieher und „Ibiza- Detektiv“ bekannt gewordener Herr, wurde nach langer Fahndung durch die Polizei in Berlin festgenommen. Er verkehrte dort in der linken Szene, in der sich auch sogenannte „Seenotretter“bewegten. Das lässt den Schluss zu, dass das Video einzig und allein dem Zweck diente, Strache und die FPÖ als Gegner der Massenmigration fertig zu machen. Diese Schlussfolgerung wird verstärkt durch eine Äußerung von Strache, dass Merkel forderte: „Strache muss weg“. Der sogenannte „Ibiza- Detektiv“ wurde zwischenzeitlich in Österreich wegen Drogenhandels zu 3,5 Jahren Haft  – nicht rechtskräftig – verurteilt und eine weitere Anklage soll ihm angeblich bevorstehen.

  Eine weitere – oder vielleicht sogar die – Hauptperson ist ein Wiener Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln. Er ist auch der – mutmaßliche, muss man sagen – Finanzier des Videos. Dieser ehrenwerte Herr wurde jetzt, nach mehr als drei Jahren !!! nach dem Erscheinen des Ibiza- Videos (was tat die Staatsanwaltschaft in dieser Sache gegen ihn bis jetzt?) angeklagt. Wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten sowie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Die Höchststrafe beträgt maximal ein Jahr. Dieser Herr Ramin H. sagte, beim Video handle es sich um ein „zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden“. Bei diesem Herrn sah die Staatsanwaltschaft bzw. die Justiz anscheinend nie einen Grund, elektronische Geräte wie z. B. ein Smartphone zu beschlagnahmen und auszuwerten. Außerdem wurden Ermittlungen gegen ihn wegen Täuschung und Urkundenfälschung eingestellt. Man kann fast annehmen, dass auch bei dieser Anklage nicht viel herauskommen wird. Schließlich wurde das Video ja erstellt im „Kampf gegen Rechts“, gegen die FPÖ und gegen Strache. Das werden das links- grüne Justizministerium und die Staatsanwaltschaft bzw. Justiz wahrscheinlich auch so sehen.

  Dass erst jetzt, nach mehr als drei Jahren, gegen Herrn Ramin M. Anklage erhoben wird, wirft kein gutes Licht auf die Staatsanwaltschaft. Und über weite Strecken hatte man in den vergangenen drei Jahren den Eindruck, dass ein investigatives Online- Magazin den Ermittlungsbehörden oft einen Schritt voraus war und dafür sorgte, dass die
Sache nicht einschlief.