Es begann damit, dass die Teilnehmer an Anti- Corona- Demos als Nazis, als Narren, als Gefährder usw. beschimpft wurden. Dann wurdenÄrzte mit Berufsverbot belegt, weil sie zu Corona nicht mit der offiziellen Meinung übereinstimmten und Daten, Fakten und Studien vorbrachten, die der offiziellen Meinung widersprachen. Und es hieß immer, es wird in Österreich keine Impfpflicht, also keine Zwangsimpfung, geben. Mittlerweile machten sehr viele Leute die Erfahrung, dass ein Verstoß gegen die (auch von Fachleuten in einzelnen Punkten nicht unbedingt befürwortete) Maskenpflicht sehr teuer kommen kann und auf diejenigen, die sich (noch) nicht impfen lassen wollen, wird zunehmend Druck ausgeübt. Dazu konnte man letztens lesen: „Experte erklärt: Warum Impfverweigerern die Kündigung droht“. Da hieß es dann, dass der Arbeitgeber zwar keine Impfpflicht, also keinen Zwang zur Impfung, aussprechen darf, aber im schlimmsten Fall trotzdem die Kündigung droht. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn alle Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft seien und als letztes Mittel zur Vermeidung einer Ansteckung nur noch die Impfung übrig bleibt – und diese verweigert wird. Das ist zumindest die Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten der Wirtschaftskammer. Ein Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer sieht das etwas anders und meint, dass das sicher nicht geht, weil das eine Motivkündigung wäre. Er meint aber auch: „In Österreich brauche ich keinen Kündigungsgrund. Jeder Dienstgeber kann seine Dienstnehmer grundlos kündigen,…“ Und er sagt auch, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, im Betrieb den Impfstatus anzugeben. Zu lügen, wäre aber ein Kündigungsgrund. Und der Hinweis, dass es in Österreich keinen Kündigungsgrund braucht, ist als unterschwellige Warnung vor einer Impfverweigerung zu verstehen. So besonders hilfreich ist der AK- Experte also auch nicht.

  Mit Hinweis auf Kündigung kann selbstverständlich die Impfbereitschaft erhöht werden, was im Interesse der Regierung ist. Die Einschätzung von Betrieb und Behörden ist aber trotzdem nicht ganz nachvollziehbar und widersprüchlich. Wenn eine Kündigung wegen verweigerter Impfung ausgesprochen wird, weil trotz aller Präventionsmaßnahmen eine theoretische Ansteckung nicht vermieden werden kann, dann heißt das: Der Dienstgeber hat und die Behörden haben kein Vertrauen in die Tests (Momentaufnahme!), obwohl sie anderswo je nach Art des Tests bis zu mehreren Tagen Gültigkeit haben, und auch kein Vertrauen in die Masken, obwohl die anderswo zur Verhinderung von Infektionen verpflichtend vorgeschrieben sind – zusätzlich zu den getroffenen Maßnahmen und Dienstgeber wie Behörden negieren auch die bekannte Tatsache, dass die Impfung keinen völligen Schutz bietet. Geimpfte können selbst infiziert werden, können andere infizieren, können zu wenig oder keine Antikörper haben. Es gab auch noch keinen Präzedenzfall vor Gericht bezüglich Kündigung wegen Impfverweigerung.

  Wenn jetzt jemand entlassen wird, weil er nicht geimpft ist, aus welchen Gründen auch immer, dann wäre das eine Diskriminierung und es wäre auch ein Rechtsbruch der Regierung, die ja immer sagte, dass es keine Impfpflicht geben wird (und somit auch keine Entlassung wegen verweigerter Impfung). Es wäre aber auch ein Verstoß gegen die Resolution 2361 (2021) des Europarats. In der wurden die 47 Mitgliedsstaaten aufgefordert, „… darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf“. Diese Resolution haben zwar fast alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet, aber sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Entweder halten sich die Unterzeichner daran oder sie verstoßen gegen die Ratifizierung.

  Wie das mit dem „Grünen Pass“ so laufen wird, das wird sich zeigen. Wie lange wir den haben (oder brauchen) werden oder ob wir den nie mehr los werden. Ob der in Zukunft zu uns gehören wird wie die Ohrmarke zum Rindvieh. Es läuft aber alles auf eine impfungsabhängige Zwei- Klassen- Gesellschaft hinaus. Also auf Diskriminierung Ungeimpfter.