Lange hat es gedauert, bis die Entscheidung fiel. Jetzt ist es aber amtlich, was von Vielen befürchtet wurde: Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist rechtskonform. Das hat nach langem Warten der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden; die Konzerne diesseits und jenseits des Atlantiks werden jetzt jubeln und auch bei den Lobbyisten in Brüssel werden jetzt wohl die Champagnerkorken knallen. Ein Teil des Abkommens, und zwar der Teil, für den nur die EU zuständig ist, ist ja schon lange in „Vorläufiger Anwendung“. Dieser Teil wurde ja von allen Regierungen der EU- Staaten unterzeichnet: in Österreich wurde das von bzw. unter Kanzler Kern erledigt. Da zeigte sich wieder einmal die Doppelmoral der Politik. Während nämlich auf der einen Seite CETA öffentlich abgelehnt wurde, wurde es auf der anderen Seite still und heimlich unterzeichnet – und Kern versprach im Ausland auch, dafür zu sorgen, dass das österreichische Parlament dem Abkommen zustimmt. Der zweite Teil des Vertragswerkes fiel nämlich in die Zuständigkeit der Nationalstaaten und die müssen bzw. mussten dem Pakt ebenfalls zustimmen. Und Österreich hat leider, wie eigentlich nicht anders zu erwarten, zugestimmt. Die ganzen berechtigten Einwände gegen den Pakt, all die Demonstrationen dagegen, u. a. mit grünen Politikern auf der Rednerbühne, all die Unterschriften gegen das Abkommen; die österreichische Regierung und die Regierungen der EU- Staaten setzten sich über alles hinweg. Einzig die Belgier verzögerten die volle Inkraftsetzung von CETA. Sie wollten vom EUGH geklärt haben, ob die Schiedsgerichte und Sonderklagsrechte, die im Abkommen vorgesehen sind, EU- konform sind. Jene privaten Schiedsgerichte, die über Klagen von Konzernen gegen Staaten entscheiden, bei denen es um viele Milliarden gehen kann. Es gibt auch in der EU schon Fälle, in denen Regierungen dem Druck der Konzerne – über Schiedsgerichte – nachgegeben haben, da sonst Milliardenzahlungen fällig geworden wären.

Jetzt ist diese Entscheidung gefallen. Der EUGH erklärte die umstrittenen Schiedsgerichte bzw. die Sonderklagsrechte für EU- konform. Dieser Spruch war befürchtet worden. Eigentlich glaubte niemand, dass der Gerichtshof gegen die Interessen der EU entscheiden würde. Und jetzt wird auch unser Bundespräsident Van der Bellen mit Freude das CETA- Abkommen, nachdem es von Ministerrat und Parlament schon lange abgesegnet wurde, ratifizieren. Als ehemaliger Chef der Grünen hätte er eigentlich gegen das Abkommen sein müssen, aber der „glühende Europäer“, der er ist, überwiegt und somit wird er sich jetzt beeilen, den Pakt so schnell wie möglich zu ratifizieren. Dabei wurde Van der Bellen im letzten Jahr zu Unrecht noch als „CETA- Verhinderer“ gefeiert, weil er die Ratifizierung vom EUGH- Spruch abhängig machte. Die Mehrheit der Österreicher lehnt CETA ab. Unser eigenes Parlament, unser Ministerrat und auch unser Bundespräsident setzen sich darüber hinweg. Auch im EU- Parlament wird z. B. vom ÖVP- Mann Karas CETA von Anfang an befürwortet. Den Österreichern wurde auch eine Volksabstimmung zu dieser wichtigen Frage verweigert.

Die Interessen der EU gehen vor und das Volk soll sich „brausen gehen“. Und zahlen.

Nur eine Formsache:

Voraus gedacht: