Der Kampf um die Impf- Milliarden geht jetzt richtig los. In der EU wurde nach Erteilung einer bedingten Zulassung jetzt, am 27. 12. bzw. schon am 26. 12. mit dem völlig neuartigen mRNA- Impfstoff von Biontech- Pfizer zu impfen begonnen; mit massiver Medienpräsenz. In den USA und auch in Großbritannien wurde ja schon eine oder zwei Wochen vorher mit den Massenimpfungen begonnen. Dort erhielt das Präparat eine Notfallzulassung; aus welchen Gründen auch immer. Aber sie werden sich was dabei gedacht haben (hoffentlich gilt das auch für die EU). Am 19. Dezember erhielt in den USA der Corona- Impfstoff des Unternehmens Moderna, ebenfalls ein mRNA- Impfstoff, die Notfallzulassung. Das Moderna- Produkt braucht keine so aufwendige Kühlung von -70 Grad C wie das Biontech- Pfizer- Produkt. In der EU soll am 6. Jänner über eine Zulassung des Moderna- Produkts entschieden werden. So um den Jahreswechsel , so wird angenommen, wird es in Großbritannien eine Zulassung bzw. eine Notfall- Zulassung für den Corona- Impfstoff von AstraZeneca geben. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Vector- Impfstoff. Und wenn AstraZeneca in Großbritannien eine Zulassung für seinen Impfstoff hat, wird es auch in der EU nicht mehr lange dauern, bis es zumindest eine bedingte Zulassung gibt. Die EU hat ja mit Biontech- Pfizer einen Liefervertrag über 300 Millionen Dosen abgeschlossen, mit Moderna über 160 Millionen Dosen, mit AstraZeneca über 300 Millionen Dosen. Von den anderen Unternehmen, mit denen es Lieferverträge mit der EU gibt, ist von einem Antrag auf eine Zulassung noch nichts zu hören. Es sind dies Sanofi- GSK, Curevac und Johnson& Johnson. Da geht es um insgesamt 905 Millionen Dosen; bestellt bzw. reserviert.

  Zur bedingten Zulassung kann man auf einer Seite der EU- Kommission lesen: „Eine bedingte Zulassung ist die Zulassung eines Arzneimittels, für das noch nicht alle für eine normale Zulassung erforderlichen Daten vorliegen. Eine solche bedingte Zulassung kann dann erwogen werden, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels die Risiken im Zusammenhang mit der unvollständigen Datenlage deutlich überwiegt …“ Wenn der Nutzen höher eingeschätzt wird als die Risiken wegen fehlender Daten. Das heißt nichts anderes, als dass die, die sich jetzt impfen lassen, (müssen?) die Versuchskaninchen sind, die die fehlenden Daten für eine uneingeschränkte Zulassung liefern sollen. Das wird man den Probanden aber nicht so direkt sagen. So ist es in der EU. In den USA wird es bei einer Notfall- Zulassung nicht viel anders sein. Und dass es beim Pfizer- Produkt nur eine Notfall- Zulassung gibt, scheint gute Gründe zu haben. Wie man hier sehen und lesen kann, gibt es reichlich sogenannte „Impfreaktionen“. In dem Zusammenhang möchte ich auch wieder daran erinnern, dass den Impfstoffproduzenten eine Haftungsfreistellung gewährt wurde; sie können also bei Impfschäden nicht belangt werden. Das sollte schon zu denken geben. Ob jetzt z. B. in Österreich der Staat bei Impfschäden haftbar gemacht werden kann, ist aber rechtlich nicht eindeutig geregelt. Wahrscheinlich wird es im Fall der Fälle nichts geben, wenn sich jemand freiwillig impfen ließ. Und dass es unangenehme Folgen der Corona- Impfung gibt, weiß man mittlerweile von Großbritannien; die Informationen werden aber in den Medien nicht breitgetreten. Berichtet wird jedenfalls, dass bis zu vier Tage nach der Impfung mehr als drei Prozent der Geimpften „keine normalen Tagesaktivitäten mehr ausführen“ konnten, unfähig waren zu arbeiten, sogar „ärztliche oder pflegerische Hilfe“ benötigten. Aus den USA gibt es Berichte über mehrere Fälle von vorübergehender Gesichtslähmung. Auch hier werden Risiken und Nebenwirkungen des Biontech- Pfizer- Impfstoffes beschrieben; bis zu einem sogenannten „anaphylaktischen Schock mit negativen Folgen“ muss mit allem Möglichen gerechnet werden. Die US- Arzneimittelbehörde FDA leitet dazu eine Untersuchung ein.

Unterschiede der Corona- Impfstoffe:

Impfstoffkandidaten:https://www.nali-impfen.de/fileadmin/bilder/Grafiken/COVID-19_Grafiken/Tabelle_Impfstoffkandidaten.pdf

  Und trotzdem soll es zu einen indirektem Impfzwang in Form von Diskriminierung kommen, wie z. B. Verweigerung von Beförderung Ungeimpfter in Flugzeugen, Bahn etc. oder Zutrittsbeschränkungen z. B. bei Veranstaltungen. Da sind wir dann wieder beim „gläsernen Menschen“. Es muss ja dann schnell und zweifelsfrei feststellbar sein, ob jemand geimpft ist.

  Die Corona- Impfung wird sicher helfen. Es soll aber nicht so getan werden, als gäbe es keine Nebenwirkungen, denn die gibt es und wird es weiter geben. Und es wird wahrscheinlich auch einen Unterschied machen, ob mit dem völlig neuen mRNA- Impfstoff geimpft wird oder mit einem Impfstoff, der nach einem schon seit Jahrzehnten bewährten Verfahren hergestellt wird.

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  Und bitte nicht vergessen: In Österreich ist vom 18. 01. 2021 bis zum 25. 01. 2021 der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Für Impf- Freiheit“