Im Gesundheitsausschuss der türkis- grünen Regierung wurde ein Antrag eingebracht „betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden.“ In der Parlamentskorrespondenz Nr. 627 vom 8. 6. 2022 gibt es dann Details. Mit der Gesetzesänderung wird die Macht des Gesundheitsministers erweitert. Dabei ist das Gesundheitsministerium coronabedingt schon längst auf dem Weg zu einem „Superministerium“, was die Macht betrifft. Und es schaut danach aus, dass die jetzt behandelten Änderungen eine Vorbereitung für den kommenden Herbst sein sollen. Gesundheitsminister Rauch hat der Bevölkerung für den Herbst mehr oder weniger versprochen, dass die Maskenpflicht wieder kommt – und es darf nicht vergessen werden, dass die generelle Impfpflicht in Österreich ja nur ausgesetzt, aber nicht abgeschafft ist. Und da angeblich irgendwo wieder eine neue Variante oder Untervariante des Corona- Virus gefunden wurde (der Gesundheitsminister wird sich darüber freuen), wird die ungeliebte Impfpflicht in irgendeiner Form wieder in Kraft gesetzt werden (die Impfpflicht wurde ausgesetzt, der Grüne Pass wurde aber – was anderes war vom Gesundheitsminister auch nicht erwartet worden – nicht verlängert). Natürlich nur, um die Bevölkerung zu schützen.

  Der Gesundheitsminister kann ja schon jetzt mittels Verordnung die Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten erweitern; was er bei den Affenpocken ja schon machte – und in der Parlamentskorrespondenz heißt es: „… Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten und flexibel auf Entwicklungen in der Pandemie reagieren zu können, soll der Gesundheitsminister etwa künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung festlegen dürfen. In der Kontaktnachverfolgung sollen Gesundheitsbehörden künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen…“ Mit der Ermächtigung, per Verordnung Verkehrsbeschränkungen zu verhängen, droht Ungemach. Damit wären für Erkrankte und „Krankheitsverdächtige“ Verkehrsbeschränkungen denkbar. Und „krankheitsverdächtig“ könnte sein, wer nicht durch die 3. oder 4. Corona- Impfung „geschützt“ ist. Oder möglicherweise noch gar nicht geimpft ist. Diese Menschen könnten ja allesamt als „epidemiologische Gefahr“ gesehen werden, die man per Verordnung nicht mehr auf die Straße lassen darf. Lockdown rund um die Uhr. Kein Außer- Haus- gehen könnte das bedeuten. So könnte die Regierung die von ihr verhassten Demos gegen Corona- Maßnahmen und gegen die Impfpflicht in den Griff bekommen und abwürgen.

  Mit dem Begriff „Verkehrsbeschränkung“ im Zusammenhang mit Corona werden alle möglichen Maßnahmen denkbar. Wer sich beispielsweise nicht impfen oder nicht „boostern“ lassen will, könnte auf diese Weise zu „Hausarrest“ verurteilt werden. Und statt 3G (getestet oder genesen oder geimpft) nur mehr 1G (geimpft; genesen gibt es nicht mehr und getestet ist zu wenig) und somit ein indirekter Impfzwang und der Minister ist zufrieden – und einige andere Leute auch. In Kürze gibt es für säumige Impfer wieder eine schriftliche Aufforderung, sich impfen zu lassen. Immerhin sitzt der Minister ja auf 20 oder gar 30 Millionen Impfdosen, die in die Arme sollen. Und es gibt gültige Verträge, die die Nachlieferung regeln.

  Übrigens; einige Medien berichten darüber, dass der Gesundheitsminister von Kirgisistan verhaftet wurde. Wegen Korruption, Bestechung und Amtsmissbrauch – und auch, weil er ohne Notwendigkeit 2,5 Millionen Impfdosen kaufte.