Unter der Überschrift: „Verlobte brutal erstochen: Lebenslange Haft“ schreibt die „Krone“ auf ihrer Online- Seite über einen in seiner Männlichkeit beleidigten Asylwerber, der deshalb zum Mörder wurde. Dieser Mord hätte gar nicht passieren dürfen (es dürfte gar kein Mord passieren!), denn zum Tatzeitpunkt hätte der Mann längst mehrere Haftstrafen absitzen müssen. Der Mann war „amtsbekannt“, wie das genannt wird. Über die Delikte, die zu seinen Haftstrafen führten, wird nichts berichtet. Das ist in dem Fall auch nicht so wichtig. Viel wichtiger ist die Tatsache, dass dem Illegalen im Zeitraum von 15 Jahren vom österreichischen Rechtsstaat immer wieder die Möglichkeit geboten wurde, neue Asylanträge zu stellen und Ablehnungen beeinspruchen zu können. Auf Steuerzahlers Kosten natürlich. Und die Zeit dazwischen „Dazu genutzt, straffällig zu werden“, wie die Staatsanwältin sagte. Es wurde ihm unverständlicherweise auch Strafaufschub gewährt, er konnte untertauchen – und blieb unbehelligt. Bis er den Mord verübte. Übrigens; wurde ihm die Mindestsicherung überwiesen oder ließ er sie sich in bar auszahlen, nahm sie persönlich in Empfang?

Eine Tragödie dieser Art ereignete sich nicht zum ersten Mal in Österreich. Da gab es z. B. vor mehr als drei Jahren in Wien am Brunnenmarkt einen Mord an einer Frau, die auf dem Weg zur Arbeit war. Der Täter war ebenfalls „amtsbekannt“ Er hatte eine lange Liste an Vorstrafen, war illegal in Österreich. Jeder kannte ihn in der Gegend, alle wussten Bescheid über ihn und niemand tat was. Bis der Mann zum Mörder wurde. Andere Fälle endeten nicht so dramatisch, aber es gab viele ähnlich gelagerte Fälle.Wenn wir zu dem Fall zurückkehren, bei dem jetzt das – nicht rechtskräftige – Urteil gesprochen wurde: Wer ist mitschuldig am Tod der Frau? Ist es „der Staat“, ist es die Justiz, ist es die Exekutive? Oder ist es ein „Multi- Organversagen“, weil alle betreffenden Institutionen versagt haben, die mit dem Mann zu tun hatten? Wer übernimmt Verantwortung, wer nimmt eine Teilschuld am Tod der Frau auf sich?