Vor mehr als einem Jahr wurde in österreichischen Medien ausführlich über den österreichischen IS- Kämpfer Azad G. berichtet. Dieses ehrenwerte Mitglied der Gesellschaft schloss sich ja dem IS an, kehrte 2014 zu einem Erholungs- und Genesungsurlaub nach Wien zurück, wo er vor seiner IS- Zeit schon lebte. Der Grund für seine Rückkehr war, dass er sich eine Schussverletzung behandeln ließ, die er auch in Wien auskurierte. Er kassierte länger als ein Jahr die Mindestsicherung, bevor er wieder in den Krieg nach Syrien ausreiste; ein internationaler Haftbefehl wurde zu spät ausgestellt. In Wien beantragte die Magistratsabteilung MA 35 eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Der IS- Kämpfer wurde vermutlich Anfang vergangenen Jahres in Syrien von kurdischen Kämpfern festgenommen. In einem Video jammerte er dann, vom IS „reingelegt“ worden zu sein und von der „unmenschlichen Behandlung“, die ihm dort zuteil wurde. Ob Köpfe abschneiden, Menschen von Hausdächern in den Tod werfen oder lebendig verbrennen, wie es IS- Kämpfer mit Gefangenen machten, auch eine „unmenschliche Behandlung“ sei, wurde im Video von Azad G. nicht angesprochen. Der jetzige Aufenthaltsort ist offiziell nicht bekannt und dass Azad G. ein Alevit sei, ist nicht sehr glaubwürdig und eher eine Schutzbehauptung, um ihn harmloser erscheinen zu lassen. Der IS ist nämlich eine dschihadistisch- salafistische Organisation. Salafisten sind ultrakonservative, radikale Muslime, die sich als die „wahren Gläubigen“ des sunnitischen Islam sehen und sie verschonen auch Aleviten nicht.

  Gegen Azad G. wurde also in Wien eine Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeleitet unter der Annahme, dass der Mann türkisch- österreichischer Doppelstaatsbürger sei. Jetzt kam der große Knall: Türkische Behörden erklärten, dass der Mann kein türkischer Staatsbürger sei. Ob das stimmt oder nicht, kann von österreichischer Seite nicht belegt werden. Er ist also nur österreichischer Staatsbürger und das ist der Grund, dass ihm laut Verwaltungsgericht Wien die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf. Er wäre sonst staatenlos und das darf nach österreichischem Recht nicht sein.

  Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass es früher hieß, wer in einer fremden Armee dient, z. B. in der französischen Fremdenlegion, der verliert automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Und heute soll das nicht mehr möglich sein, heute dürfen wir nicht einmal IS- Terroristen die Staatsbürgerschaft aberkennen? Wenn das stimmen sollte – was ist mit unserer Gesetzgebung, was ist mit unseren Gerichten los? Sitzen da nur mehr ideologisch verblendete Träumer und Weicheier? Soll der Herr vielleicht nach Österreich zurückgeholt und ihm eine Invaliditätspension wegen seiner Schussverletzung aus der Zeit als IS- Kämpfer angeboten werden? Und übrigens; staatenlose Asylwerber dürfen, nein, müssen wir schon aufnehmen. Und wenn es nach Teilen der Politik und nach NGO´s geht, sollen wir nicht nur unbeschränkt Asylwerber und Migranten nach Österreich holen, sondern auch deren Verwandte und Bekannte und in Kürze wird wohl auch die Forderung kommen, österreichische IS- Kämpfer – sofern sie nicht schon hier sind und gut umsorgt werden – zurückzuholen. Um ihre „unmenschliche Behandlung“ in kurdischen Gefangenenlagern zu beenden. Besser wäre es allerdings, sie in Syrien vor Gericht zu stellen. Dort könnte ihnen in den Gefangenenlagern die Tür zum Paradies geöffnet werden.

  Der russische Literaturnobelpreisträger Alexander Solschenizyn sagte einmal: „Typisch für ein gegen das eigene Volk gerichtetes System ist es, Kriminelle zu schonen, aber politische Gegner als Kriminelle zu behandeln“.