So nach und nach gibt es Antworten auf einige Fragen rund um den Wiener Terroranschlag. Innenminister Nehammer sagte beispielsweise, es gebe „keine Hinweise auf einen zweiten Täter“. Somit kann es auch keine weiteren Mittäter geben, wie ursprünglich vermutet wurde. Es wurden allerdings 14 Personen vorläufig festgenommen. Es wurde auch gesagt, dass der erschossene Terrorist, obwohl er erst 20 Jahre alt war, kein unbeschriebenes Blatt mehr war. Er wollte nach Syrien reisen, um dort als IS- Terrorist zu kämpfen. Bei der versuchten Ausreise nach Syrien wurde er in der Türkei erwischt und in Österreich zu 22 Monaten Haft verurteilt, die er, wie in Österreich auch in solchen Fällen üblich, nur zum Teil absitzen musste; nach etwa 8 Monaten war er wieder frei. Der Innenminister verteidigte die vorzeitige Haftentlassung durch die Behörden. Deradikalisierungsprogramme und ein Leben in Freiheit ist ja ganz wichtig. Der damalige Strafverteidiger tut jetzt ganz überrascht und meint: „Ich hätte das nie für möglich gehalten, dass er zum Attentäter wird“. Aber Strafverteidigern geht es großteils schon lange nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern nur mehr um Freispruch für ihre Klienten. Da sollte sich der Staat was einfallen lassen und nicht die Justizministerin, da auch viele Richtersprüche ein Hohn sind. Und jetzt gehen 4 Tote und 14 teils Schwerverletzte auf das Konto dieses Terroristen. (Ist bei den 4 Toten der Terrorist mitgezählt oder hat er 4 Unschuldige erschossen?) Eine Frage von mittlerweile untergeordneter Bedeutung betrifft seine Doppelstaatsbürgerschaft. Vor gar nicht so langer Zeit tat ja die Regierung so, als würde sie zu einem Schlag gegen die Doppelstaatsbürgerschaft ausholen. Wie ist es dann möglich, dass dieser in Österreich geborene Attentäter die österreichische und zusätzlich die mazedonische bzw. nordmazedonische Staatsbürgerschaft besaß?

Und jetzt gibt es Schweigeminuten, Kranzniederlegungen, salbungsvolle Politikerreden, betroffene Gesichter, Fahnen auf halbmast und mehrtägige Staatstrauer. Das ist alles recht und schön und auch angebracht. Davon werden die Toten aber auch nicht mehr lebendig und die Verletzten müssen trotzdem für den Rest ihres Lebens mit den persönlichen Folgen des Terroranschlages leben. Man kann nur hoffen, dass die Politik, dass „der Staat“, Lehren aus dem Anschlag zieht. Dass beispielsweise der Umgang mit Radikalisierten, mit Dschihad- Fanatikern, mit Hasspredigern, mit Salafisten usw. neu überdacht, nein, gravierend geändert wird. Dass nicht nur beobachtet, sondern auch gehandelt wird. Dass Ansagen von Politikern wie „… das Recht auf Schutz verwirkt“, „… gehört abgeschoben“, “ …null Toleranz“ nicht mehr hohle Phrasen und inhaltsleere Sprechblasen sind, sondern wörtlich zu nehmen sind. Mit Handschlagqualität. Es kann aber auch nicht sein, dass einem Mehrfach- bzw. Wiederholungsgewalttäter als äußerste Maßnahme der Asylstatus aberkannt wird, er aber trotzdem in Österreich bleiben darf und weiterhin gewalttätig ist. Wenn jedoch, wie in dem Fall, die vorzeitige Haftentlassung eines verhinderten IS- Kämpfers verteidigt wird, braucht sich vermutlich niemand große Hoffnungen auf Änderungen machen.

Der Publizist Peter Scholl- Latour sagte einmal: „Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes“.